Kosten
Selbstverständlich können Sie unser Leistungen auch in Anspruch nehmen, wenn Sie in einem anderen EU-Land krankenversichert sind. Eine Abrechnung ist über Private Krankenversicherungen sowie auf Selbstzahlerbasis möglich.
Da die Abläufe und Bedingungen zur Beantragung einer Psychotherapie bei den Versicherungen sehr variieren, wenden Sie sich bitte für genauere Informationen und die Zusendung von Formularen an Ihre Versicherung. Bei der Erstellung des Antrags auf Kostenübernahme sind wir Ihnen gerne behilflich.
In der Regel berechnen wir unser Honorar nach dem 2,3 fachen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Abrechnung für Paartherapie erfolgt auf Selbstzahlerbasis.
Bei Interesse freuen wir uns von, Ihnen zu hören und gebe Ihnen gerne die Möglichkeit, in einem persönlichen Telefonat Ihre Fragen zu klären und uns kennen zu lernen. Wenn Sie möchten, können wir bereits hier einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.
Weitere Informationen über die Auskünfte von Krankenkassen hinaus erhalten Sie bei der Nationalen Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung https://www.eu-patienten.de/de/behandlung_ausland/behandlung_im_eu_ausland.jsp